Am 31.05.2023 findet die nächste Sozialwahl statt, bei der die für die Sozialversicherungsträger gesetzlich vorgeschriebene, eigenständige Selbstverwaltung in Form der Vertreterversammlungen gewählt wird, über die die Beitragszahler ein Mitwirkungsrecht erhalten. Die Vertreter für diese Versammlung werden in der Sozialwahl gewählt. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Der Sozialversicherungsträger der Landwirtschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG.
Weitere Infos gibt es unter: https://sozialwahlen2023.landvolk.net/