Seit dem 01. Januar 2026 gelten erweiterte gesetzliche Vorgaben zur Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen.
Jede Anwendung muss vollständig und nachvollziehbar aufgezeichnet werden.
Die Dokumentation muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
• Name des Anwenders
• Datum (und ggf. Uhrzeit) der Anwendung
• Schlagbezeichnung und FLIK-Nummer
• Kultur (inkl. EPPO-Code)
• Größe der behandelten Fläche
• Art der Verwendung
• Produktname und Zulassungsnummer
• Tatsächlich ausgebrachte Aufwandmenge
Ab dem 01.01.2027 ist zudem eine elektronische, maschinenlesbare Dokumentation verpflichtend.
Unser Service für Sie
Der Kreislandvolkverband Cloppenburg unterstützt seine Mitglieder bei der rechtssicheren Erfassung der Pflanzenschutzmaßnahmen.
Hierfür stellen wir Ihnen ein praxisgerechtes Formular für Acker- und Grünlandflächen zur Verfügung.
Mehrere Schläge können als sogenannte Bewirtschaftungseinheit gemeinsam dokumentiert werden, sofern dieselbe Kultur und dieselbe Maßnahme vorliegen.
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Übertragung der Daten in unser internes System und ergänzen erforderliche Angaben (z. B. EPPO-Code).
Download & Einreichung
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare 📧 per E-Mail 📠 per Fax oder📮 per Post an uns.
Kreislandvolkverband Cloppenburg e.V.
Löninger Str. 66
49661 Cloppenburg
Noch mehr Infos auch auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen: Neue Vorgaben ab 2026 : Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Das Formular steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung: