Kartellverfahren Pflanzenschutzmittel Schadensersatz

Mai 2022

Bildung einer Klägergemeinschaft

Das Bundeskartellamt hat zu Beginn des Jahres 2020 gegen verschiedene Großhändler von Pflanzenschutzmitteln Bußgelder unter anderem wegen Preisabsprachen verhängt. Die Absprachen betreffen den Zeitraum von 1998 bis 2015.

Das Landvolk Niedersachsen hat den Mitgliedern die Möglichkeit geboten, sich als Geschädigter für eine Sammelklage zu registrieren. Die Registrierung ist nun abgeschlossen.

Die BGG bleibt dabei mit über 3200 Mitgliedern die mit Abstand größte Sammelbewegung. Die damit in der BGG vorhandene Datengrundlage (Rechnungen mit einem Einkaufsvolumen von mehr als 1.5 Mrd. €) ist notwendige Voraussetzung für ein erfolgreiches Gerichtsverfahren. Zur Erinnerung: Die Schätzung des Kartellschadens ist nur dann vor Gericht haltbar, wenn sie auf einer ausreichend großen Anzahl von Preisbeobachtungen beruht. Hier gilt: je mehr, desto besser.

Nächste Schritte

Erste Mitglieder haben ihre Kaufangebote schon erhalten und angenommen. Wir sind zuversichtlich, dass allen Mitgliedern der BGG bis zum Sommer ein Kaufangebot des Investors TransAtlantis gemacht wird. Nach Erhalt des Angebotes können Sie sich für den Verkauf Ihrer Ansprüche entscheiden oder weiterhin an der Sammelklage teilnehmen (alle Informationen unter www.agrarkartell.de).

Es gibt leider auch noch zahlreiche Mitglieder, die die erforderlichen Verträge und/oder Einkaufsdaten noch nicht zur Verfügung gestellt haben. Bitte holen Sie das unverzüglich nach.

Der Beitritt zur BGG ist mittlerweile nur noch eingeschränkt möglich. Derzeit nehmen werden nur noch Betriebe mit einem durchschnittlichen jährlichen PSM-Aufwand von > 10.000 EUR auf.

Nähere Informationen unter: 04471 965 244

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner