ENNI MELDEPFLICHT! – Worum geht es?

Januar 2023

ENNI MELDEPFLICHT! – Worum geht es?

Für alle niedersächsischen Betriebe gilt bezüglich der Aufzeichnungspflicht des Düngejahres 2022 eine landesweite ENNI-Meldepflicht bis zum 31. März 2023.

Für die Meldung in ENNI müssen folgende Daten aus dem Düngejahr 2022 erfasst werden:

  • Angaben zur Düngebedarfsermittlung für jeden Schlag
  • Angaben über die Düngemaßnahmen für jeden Schlag
  • Angaben zur Weidehaltung
  • Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) 

Unser Agrarteam erstellt für Sie gerne die Meldung und ist bei Fragen behilflich. Dazu benötigen wir umgehend die Daten aus dem Erhebungsbogen 2022, um die Frist einhalten zu können. (siehe unten)

Jeder kann die Meldung im ENNI-Programm per Eingabe der Daten selbst erstellen. Hierzu gibt es auch eine Videoanleitung auf der Website der LWK Niedersachsen, unter dem Webcode: 01035952

Bei Fragen steht unser Agrarteam gerne zur Seite.

agrarteam@klv-clp.de

04471 965 200

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