Blauzungenbefund in Niedersachsen

Oktober 2023

Der Ausbruch einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit bei einem Schaf im Landkreis Ammerland wurde nach Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 25. Oktober
2023 bestätigt. Der betroffene Bestand wurde bereits gesperrt.

Durch den Ausbruch verliert das gesamte Land Niedersachsen den Freiheitsstatus in Bezug auf die
Blauzungenkrankheit. In Folge wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen in und aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen.

Schlachttiere können in ein freies Gebiet verbracht werden, wenn keine Klinik im Betrieb ist (Eigenerklärung des Tierhalters), die Verbringung direkt erfolgt und der Schlachtbetrieb darüber 48 h vorher informiert wurde. Nutztiere können in ein freies Gebiet verbracht werden, wenn keine Klinik vorliegt (Eigenerklärung des Tierhalters), die Tiere mit Insektiziden behandelt und maximal 7 Tage vor dem Verbringen mit der PCR untersucht wurden. Ein Verbringen innerhalb nicht BTV-freier Gebiete ist ohne Auflagen möglich.

Nähere Informationen zu den Verbringungsmöglichkeiten von BTV-empfänglichen Tieren aus bzw.
innerhalb einer BTV-infizierten Zone und den damit verbundenen Anforderungen, wird das LAVES
in Kürze auf der Website „Tierseucheninfo“ (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/)
veröffentlichen.

Verbringungsregelungen Belgien und Niederlande

Unter https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_de?etrans=de haben Belgien und die Niederlande mit Wirkung vom 27.10.2023 die Bedingungen für das Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren nach Belgien und in die Niederlande angepasst. Demnach gelten für beide Länder keine Anforderungen an Verbringungen von Rindern, Schafen und Ziegen sowie Kameliden, Zerviden und anderen Huftieren hinsichtlich BTV, Serotyp 3. Die aktuellen Verbringungsregelungen finden Sie unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html.

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