Landwirtschaftliche Buchstelle
Bei dem Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.
Über unsere Standardleistungen hinaus bieten wir als "Landwirtschaftliche Buchstelle" eine umfassende Beratung für Land- und Forstwirte an. Hier beraten wir auch bei Fragestellungen zu folgenden Themen:
- Höferecht (Hofnachfolge, Betriebsübergabe)
- Fördermaßnahmen (AFP, KFW etc.) einschließlich BMELV-Jahresabschlüsse
- EU-Agrarreform (GAP-Reform)